Antworten zu den häufigsten Fragen
Inhalt:
Ist meine Geldanlage auch von der Liquidation betroffen?
Sind die Wertschriften bereits verkauft worden?
Welchen Wert haben die einzelnen Anteile?
Muss ich kündigen oder meine Forderung anmelden, damit ich mein investiertes Vermögen zurückerhalte?
Ich habe noch mehr Fragen, wohin kann ich mich wenden?
Was ist eine Liquidation?
Unter Liquidation versteht man die geordnete Abwicklung eine Gesellschaft, die schliesslich in der Löschung der aufgelösten Gesellschaft mündet. Im Rahmen einer Liquidation werden die Vermögenswerte der Gesellschaft verkauft und der Liquidationserlös nach Abzug der Schulden an die Gesellschafter des Unternehmens verteilt.
Eine Gesellschaft wird liquidiert, wenn ein gesetzlicher Auflösungsgrund vorliegt, wenn die hiezu berufenen Organe der Gesellschaft beispielsweise Entsprechendes beschlossen haben. Die Liquidation kann aber auch aufgrund amtlicher Verfügung erfolgen, unter anderem dann, wenn es der Gesellschaft an einer Bewilligungsvoraussetzung für den Geschäftsbetrieb mangelt.
Bei der Liquidation der MSInvest AGmvK i.L., handelt sich um keinen Konkurs.
Warum eine Liquidation?
Nach den massgeblichen Bestimmungen des Liechtensteinischen Investmentunternehmensrechtes sind Investmentunternehmen aufzulösen, wenn die Verwaltungsgesellschaft kündigt und die Nachfolge bis zur Kündigungsfrist nicht geregelt werden kann bzw. keine Verwaltungsgesellschaft mehr vorhanden ist. Aufgrund des Vorliegens dieses gesetzlichen Auflösungsgrundes hat die Liechtensteinische Finanzmarktaufsicht (FMA) mit Verfügung vom 01.08.2011 die Liquidation der MSInvest AGmvK verfügt.
Ist meine Geldanlage auch von der Liquidation betroffen?
Ja.
Da die Liquidation der MSInvest AGmvK notwendigerweise auch die auch die Liquidation der einzelnen Fondssegmente der MSInvest AGmvK nach sich zieht, sind Anleger, die in eines oder mehrere der folgenden Fondssegmente investiert haben, von der Liquidation betroffen:
Master Stoxx Index A und B
Balance A und B
Top Vision World
Flex Garant A und B
Top 50 A und B
Sind die Wertschriften bereits verkauft worden?
Ja, grösstenteils.
Die Wertschriften, die den Fondsanteilen der Anleger zu Grunde liegen, wurden bereits verkauft.
Einzige Ausnahme davon ist eine Wertschrift im Fondssegment Balance. Diese erweist sich als hochgradig illiquide. Um die Auszahlung an die Anleger nicht weiter zu verzögern, wurde vom Liquidator entschieden, diese Wertschrift auf die MSInvest AGmvK i.L. zu übernehmen.
Welchen Wert haben die einzelnen Anteile?
Wir bedauern, derzeit noch keine verbindliche Auskunft zum Anteilswert der verschiedenen Fondssegmente der MSInvest AGmvK i.L. erteilen zu können.
Die den jeweiligen Fondssegmenten zugrundeliegenden Wertschriften sind mittlerweile vollständig verkauft bzw. übertragen worden. Der Wert oder Liquidationserlös der Anteile kann allerdings erst erst berechnet werden, wenn nach Tilgung der dem jeweiligen Segment zuzurechnenden Verbindlichkeiten und nach Abzug der Liquidationskosten der Segmente die Liquidationsbilanz samt Erfolgsrechnung durch die Revisionsgesellschaft geprüft und von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) die Auszahlung an die Anleger grundsätzlich genehmigt worden ist. Derzeit werden die Bilanzen von der zuständigen Revisionsstelle geprüft und wird unmittelbar danach der entsprechende Antrag an die FMA gerichtet. Daher können derzeit (verständliche) Fragen nach dem Wert der Anteile an den Fondssegmenten bedauerlicherweise noch nicht beantwortet werden.
Wann bekomme ich mein Geld?
Eine Auszahlung an die Anleger kommt nach den einschlägigen gesetzlichen Liquidationsvorschriften grundsätzlich erst nach Ablauf eines halben Jahres nach der ebenfalls gesetzlich vorgesehenen Bekanntmachung der Auflösung der Gesellschaft verbunden mit der Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen in Betracht.
Vor Ablauf dieses sogenannten „Sperrhalbjahres“ Ende März 2012 konnte daher grundsätzlich keine Auszahlung an die Anleger erfolgen. Dieses „Sperrhalbjahr“ ist jedoch nicht dahin zu verstehen, als dass nach dessen Ablauf die Auszahlungen an die Anleger zwingend sofort zu erfolgen hätten.
Vielmehr richtet sich die Vornahme der Auszahlungen nach dem Stand der Arbeiten, der unter anderem durch die Komplexität dieser Angelegenheit bedingt ist. Vorliegend sind die Arbeiten verschiedener am Liquidationsprozess Beteiligter aufeinander abzustimmen. Derzeit werden die Bilanzen von der zuständigen Revisionsstelle geprüft. Sodann werden diese der FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Freigabe der Schlusszahlungen an die Anteilsinhaber vorgelegt.
Selbstverständlich sind wir bemüht, die Arbeiten so schnell wie möglich vorzunehmen und bereiten derzeit alles für die Vornahme der Auszahlungen an die Anteilsinhaber der MSInvest AGmvK i.L. vor. Wir bedauern sehr, dass wir den betroffenen Anlegern aufgrund der vorangeführten Umstände noch keinen verbindlichen Auszahlungstermin mitteilen können.
Zum gegebenen Zeitpunkt werden die Anleger der MSInvest AGmvK i.L: mit separatem Schreiben über die Auszahlung informiert werden.
Muss ich kündigen oder meine Forderung anmelden, damit ich mein investiertes Vermögen zurückerhalte?
Nein.
Grundsätzlich bedarf es keiner Kündigung oder Forderungsanmeldung der Anleger, um die Auszahlung zu bewirken. Die Auszahlung an die Anleger findet als Teil des Liquidationsverfahrens ohnehin statt und bedarf keines separaten Antrags.
Eine dennoch erfolgte Kündigung (Antrag auf Anteilsrücknahme an die MSInvest AGmvK) kann die Auszahlung der investierten Summe bedauerlicherweise nicht beschleunigen.
Ich habe noch mehr Fragen, wohin kann ich mich wenden?
Ergänzende Fragen können Sie gerne per E-Mail an die Adresse msinvest(at)nsfpartner.li richten oder diese per Post an die Adresse
MSInvest AGmvK i.L.
z Hd. Herrn Dr. Heinz Frommelt als Liquidator
Meierhofstrasse 5,
FL-9490 Vaduz